Versicherung kontaktieren
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihre Zusatzversicherung medizinische Massagen abdeckt.
Medizinische Massagen können je nach Zusatzversicherung teilweise rückerstattet werden. Entscheidend sind Ihre Police, die gewählte Behandlung und die Anerkennung des Therapeuten durch Ihre Versicherung.
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Die Versichererauswahl orientiert sich an der EMR-Methodenliste V028. Verzeichnisse sind nur dort als versicherungsspezifisch gekennzeichnet, wo ein entsprechender Zugang hinterlegt ist. Die Angaben sind keine Kostengutsprache. Ihre Auswahl wird nicht an CuraMusc übermittelt.
Eine Anerkennung bei EMR oder ASCA ist keine automatische Kostengutsprache. Mit diesen drei Schritten klären Sie die Voraussetzungen Ihrer persönlichen Zusatzversicherung.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihre Zusatzversicherung medizinische Massagen abdeckt.
Fragen Sie nach der anerkannten Behandlungsmethode, der Therapeutenanerkennung, Limiten und Selbstbehalten.
Sobald die Kostenfrage für Sie geklärt ist, können Sie Ihren Behandlungstermin buchen.
Meine beruflichen Anerkennungen können für die Rückerstattung relevant sein. Ob Ihre Versicherung die konkrete Behandlung übernimmt, muss sie anhand Ihrer Police bestätigen.
Für eine Anfrage an Ihre Versicherung unterstütze ich Sie gerne mit den nötigen Angaben zu meiner Qualifikation und den angebotenen Behandlungen.
Kontakt aufnehmen →Ich freue mich darauf, Sie bei CuraMusc begrüssen zu dürfen.